Fachbeiträge für Praxis und Pflege · Aktualisiert am · 4 Min. Lesezeit
Sicherheitskanülen: Wann die TRBA 250 sie verlangt
Die Ausgabe der TRBA 250 vom November 2025 nennt Blutentnahmen, sonstige Punktionen und das Legen von Gefäßzugängen ausdrücklich. Wir zeigen, was daraus für Praxis und Einkauf folgt.
Eine Nadelstichverletzung dauert einen Moment, die Nachsorge oft Wochen. Darum legt die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 fest, wann Beschäftigte mit Instrumenten arbeiten sollen, die ihre Spitze nach dem Gebrauch sichern. Dieser Beitrag fasst den Abschnitt 4.2.5 in der Ausgabe vom November 2025 zusammen.
Erst fragen: Geht es ganz ohne Spitze?
Die Regel beginnt nicht bei der Sicherheitskanüle. Vorrang haben Arbeitsverfahren, die spitze und scharfe Instrumente überflüssig machen. Als Beispiele nennt sie nadelfreie Infusionssysteme mit Rückschlagventil und Kunststoffkanülen zum nadelfreien Aufziehen von Körperflüssigkeiten. Erst wenn eine Spitze nötig ist, kommen Sicherheitsgeräte ins Spiel. Das sind alle Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanismus, also neben Sicherheitskanülen zum Beispiel auch Venenverweilkanülen mit Schutzclip.
Bei diesen Tätigkeiten sind Sicherheitsgeräte einzusetzen
Die TRBA 250 zählt Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr auf:
- Behandlung und Versorgung von Patienten, die nachgewiesenermaßen mit Erregern der Risikogruppe 3 oder höher infiziert sind
- Behandlung fremdgefährdender Patienten
- Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme
- Tätigkeiten in Krankenhäusern und Krankenstationen im Justizvollzug
- Blutentnahmen
- sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten
- Legen von Gefäßzugängen
Für den Einkauf einer Arztpraxis sind die letzten drei Punkte am wichtigsten, denn sie betreffen alltägliche Handgriffe unabhängig vom Patienten. Bei allen anderen Tätigkeiten, etwa einer Injektion, bewertet der Arbeitgeber Unfall- und Infektionsrisiko in der Gefährdungsbeurteilung und legt angemessene Maßnahmen fest.
Die Pflicht trifft den Arbeitgeber und steht unter dem Vorbehalt, dass der Einsatz zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung erforderlich und technisch möglich ist. Wie das in Ihrer Einrichtung umzusetzen ist, klären Sie mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt.
Welche Eigenschaften ein Sicherheitsgerät haben muss
Nicht alles, was einen Schutzmechanismus hat, erfüllt automatisch die Anforderungen. Die Regel nennt klare Prüfpunkte, die sich gut als Checkliste für den Einkauf eignen:
| Anforderung | Frage beim Vergleich |
|---|---|
| Keine Gefährdung von Patienten und Beschäftigten | Bleibt die Handhabung bei der Anwendung am Patienten unverändert sicher? |
| Einfach und anwendungsorientiert | Kommt das Team ohne lange Einweisung zurecht? |
| Bestandteil des Systems, kompatibel mit Zubehör | Passt das Produkt zu Ihren Spritzen und Haltern? |
| Selbstauslösend oder einhändig zu aktivieren | Bleibt die zweite Hand am Patienten? |
| Sofort nach Gebrauch aktivierbar | Lässt sich der Schutz auslösen, bevor Sie die Kanüle ablegen? |
| Schließt erneuten Gebrauch aus | Ausnahme laut Regel sind Sicherheitsskalpelle. |
| Deutliches Signal | Ist die Aktivierung fühlbar, sichtbar oder hörbar? |
So geht die Regel bei der Auswahl vor
Die Auswahl soll anwendungsbezogen sein und sich an Handhabbarkeit und Akzeptanz im Team orientieren. Der Arbeitgeber bezieht dazu Anwender und Beschäftigtenvertretung ein, sammelt Informationen über gehandelte Produkte und wählt vorzugsweise anhand von Probeexemplaren aus. Passiv auslösende Geräte sind zu bevorzugen, weil der Mechanismus automatisch greift und so Anwendungsfehler seltener werden.
Ein Hinweis aus der Regel ist beim Bestellen schnell übersehen: In einem Arbeitsbereich sollen für vergleichbare Tätigkeiten entweder Sicherheitsgeräte oder herkömmliche Instrumente verwendet werden, sonst drohen Fehlbedienungen. Eine Mischbestellung, weil ein Modell gerade günstiger ist, hat also einen Haken. Praktisch bedeutet das auch: Die Beschäftigten müssen die Geräte kennen und ihre Handhabung geübt haben. Die Größenangaben bleiben gleich, eine Übersicht finden Sie im Beitrag Kanülengrößen, Gauge und Farbcode.
Nach dem Gebrauch
Gebrauchte Kanülen dürfen nicht in die Schutzkappe zurückgesteckt, verbogen oder abgeknickt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn genau diese Bewegung die integrierte Schutzvorrichtung auslöst. Auch der Sicherheitsmechanismus selbst darf nicht manipuliert werden.
Instrumente gehören unmittelbar nach dem Gebrauch durch den Anwender in ein Abfallbehältnis, auch wenn der Schutz bereits ausgelöst ist. Das Behältnis steht so nah wie möglich am Verwendungsort, ist fest verschließbar und wird nicht umgefüllt. Passende Größen finden Sie unter Kanülenabwurfbehälter.
Wenn doch etwas passiert
Die TRBA 250 verlangt, die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Dazu gehört ein Verfahren, das Nadelstichverletzungen lückenlos erfasst und auswertet, damit technische und organisatorische Ursachen sichtbar werden. Ein Beispiel für einen Erfassungsbogen steht im Anhang 3 der Regel.
Eine Ausführung mit Sicherheitsmechanismus ist zum Beispiel Sterican Safety. Mehr zum Umfeld steht im Ratgeber Infusion, Injektion und Blutentnahme.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information für Fachkreise und wurde nach bestem Wissen erstellt. Er ersetzt keine rechtliche oder medizinische Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften und die Angaben der Hersteller. Für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr.